DFB-Regularien fordern mindestens sechs Wochen - mit Ausnahmen
"Für Tätlichkeiten gegen Gegner oder andere bei dem Spiel anwesende Personen Sperre von sechs Wochen bis zu sechs Monaten", heißt es in der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Das Mindestmaß von sechs Wochen kann nur dann auf drei Wochen verkürzt werden, wenn gegen Thuram "unmittelbar vor seinem Vergehen eine sportwidrige Handlung begangen worden ist" oder ein "leichterer Fall einer Tätlichkeit" vorliegt. Trifft beides zu, würde das Mindestmaß auf zwei Wochen sinken.
Die Fernsehbilder des Spiels vom Samstag (19.12.2020) zwischen Gladbach und Hoffenheim lassen auf den ersten Blick vermuten, dass die beiden Milderungsgründe wohl nicht zutreffen. Allerdings sah auch Posch die Gelbe Karte. Die genauen Umstände zu klären, ist nun Aufgabe der Sportgerichtsbarkeit des DFB.
Der Weg zur Sperre: Spielbericht, Kontollausschuss, Sportgericht
Schiedsrichter Willenborg wird wie nach jedem Spiel einen Spielbericht inklusive der Roten Karte ausgefüllt haben, dieses Dokument steht auch dem DFB-Kontrollausschuss zur Verfügung. Dieser kann dann als eine Art "Staatsanwaltschaft" Ermittlungen einleiten und einen Strafantrag an das Sportgericht stellen. Diese Anklageerhebung muss - wenn der Kontrollausschuss Thuram bestrafen will - am kommenden Montag um 14 Uhr beim DFB-Sportgericht vorliegen.
Zuvor wird der Kontrollausschuss Borussia Mönchengladbach und Marcus Thuram befragen, ob sie mit der beantragten Strafe einverstanden sind. Ist das der Fall, stimmt das Sportgericht im Einzelrichterverfahren der Strafe zu und das Urteil wird rechtskräftig.
Stimmt die Gladbacher Seite nicht zu, verkündet der Richter bis Dienstag, 10 Uhr, ein Urteil. Er darf dabei keine höhere Strafe aussprechen als vom Kontrollausschuss gefordert. Gegen dieses Urteil könnten die Gladbacher dann Einspruch einlegen - der Kontrollausschuss aber auch. Dann findet eine mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht statt.
Kabak und Ascacibar zuletzt wegen Spuckens bestraft
Zuletzt gab es in der Bundesliga zwei ähnliche Fälle. Schalkes Ozan Kabak hatte Ende September gegen Werder Bremen im Vorbeilaufen "in Richtung seines Gegenspielers Ludwig Augustinsson gespuckt", teilte das DFB-Sportgericht mit. Es verhängte vier Wochen Sperre gegen den Schalker und sprach von einer "versuchten Tätlichkeit", was der Grund für die nur vierwöchige Sperre gewesen sein dürfte.
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