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Fallstricke bei Geräten aus fernen Ländern - Süddeutsche Zeitung

Hamburg (dpa/tmn) - Weltweit dasselbe Sortiment bieten die allerwenigsten Hersteller an. "Vor allem auf dem asiatischen Markt tummeln sich viele Produkte namhafter Marken, die es in Deutschland offiziell nicht gibt", sagt Rainer Schuldt von der "Computer Bild".

Wer sich etwa für einen bestimmten Verstärker oder ein besonderes Smartphone interessiert, werde trotzdem fündig, da Import-Händler oder große Online-Marktplätze weltweit versenden.

Ein Großteil der importierten Elektrogeräte komme aus dem asiatischen Raum, erklärt Ralf Diekmann vom Tüv Rheinland. Aber auch aus der Türkei, Großbritannien oder den USA.

Vor dem Kauf sollten sich Verbraucher bewusst machen, wo der Händler sitzt, meint Christian Wölbert vom Fachmagazin "c't". Das sei etwa auf den Marktplatz-Seiten nicht auf den ersten Blick zu erkennen: "Ich befürchte, dass viele gar nicht wissen, dass sie von ausländischen Händlern kaufen."

In Geschäften können Kunden das Gerät aus der Verpackung nehmen lassen, die Verarbeitung prüfen, daran riechen, scharfe Ecken und Kanten checken oder in die Anleitung schauen, wie Diekmann darlegt. Diese Möglichkeit gebe es bei einem Onlinekauf zunächst nicht.

Unbekannte Händler checken

Er empfiehlt deshalb, zu prüfen, ob es sich beim Verkäufer um eine sichere Quelle handelt, etwa einen Markenhändler, ein bekanntes Handelsunternehmen oder einen großen Discounter. Diese Unternehmen verfügten über eigene Qualitätssicherungen und hätten beim Auftreten großer Produktsicherheitsprobleme schlicht "einen Ruf zu verlieren".

"Kaufen Sie das erste Mal bei jemandem, den Sie nicht kennen, schauen Sie sich vorher die Bewertungen zur Lieferzuverlässigkeit, zur Qualität und Sicherheit der Produkte und zum Verhalten im Reklamationsfall im Netz an und nutzen Sie abgesicherte Zahlungsmethoden", rät Diekmann.

Unter Umständen landet die Ware erst einmal beim Zoll. "Möglicherweise kann es selbst bei kleineren Bestellungen hier zu Scherereien kommen", sagt Tobias Weidemann vom Digitalmagazin "t3n". Etwa dann, wenn das Gerät kein CE-Zeichen hat. Damit erklärt der Hersteller, dass alle EU-Anforderungen an das Produkt erfüllt sind.

Fehlt das CE-Zeichen, wird der Zoll die Bestellung einbehalten. Die Ware darf dann nicht eingeführt werden. Sie wird zurückgeschickt oder vernichtet. Kosten, die dabei entstehen, trägt in aller Regel die Käuferin oder der Käufer.

Umsatzsteuer und Zoll

Je nach Wert und Herkunft des Geräts, muss die Einfuhr-Umsatzsteuer beim Zoll entrichtet werden. Hier können Gebühren fällig werden, von denen Sie vorher nichts wussten, warnt Wölbert. Zudem könne es sein, dass ein zu niedriger Zollwert angegeben wurde. "Das ist dann Steuerhinterziehung, hier sollte man sich nicht zum Komplizen machen lassen." In jedem Fall sollte man mit langen Versandzeiten rechnen.

Als nächstes stellt man dann aber etwa fest, dass sich ein Verstärker aus Japan nicht verwenden lässt, merkt Rainer Schuldt an. Bei diesem Beispiel passe zum einen der Stecker nicht, zum anderen laufe das Gerät nicht im deutschen Stromnetz. Es sei denn, man besorgt sich einen Stecker-Adapter und einen Transformator, der die Spannung umwandelt. Kostenpunkt: etwa 30 bis 50 Euro.

Teils lässt sich die Sache mit der Spannung aber auch einfach erlösen, erklärt Schuldt. Manche Geräte hätten auf der Rückseite einen Schaltknopf, mit dem man zwischen 110 Volt (etwa Japan oder US) und 230 Volt (etwa Deutschland und Europa) umschalten könne.

Nichts verstanden

"Wir haben regelmäßig den Fall, dass die Geräte eigentlich sicher sind, aber weil beispielsweise Aufschriften und Warnhinweise unvollständig oder falsch übersetzt geliefert werden, womöglich nicht korrekt eingesetzt werden. So werden aus sicheren Geräten schnell unsichere", berichtet Ralf Diekmann. Etwa wenn man ein nur fürs Trockene geeignetes Gerät aus Unwissenheit in feuchten Räumen oder draußen nutzt. Kurzschluss oder Stromschlag können die Folgen sein.

"Frust kann es auch geben, wenn etwa ein exotischer Fernseher zwar chinesische, aber keine deutschen Menüs anzeigt", sagt Schuldt. Außerdem seien diese Geräte unter Umständen nicht fit für das deutsche Kabel- oder Antennenfernsehen. Dann müssen Zusatzgeräte her, etwa ein DVB-C- oder DVB-T-Tuner.

Auch beim Kauf eines Smartphones gilt es darauf zu achten, dass das Produkt softwareseitig dafür vorgesehen ist, in Europa verwendet zu werden, rät Wölbert. Sonst halte man schnell ein Gerät ohne Google Play Store in den Händen oder eines ohne Menüs in deutscher oder der gewünschten europäischen Sprache. Analog dazu lohne bei Laptops der Check, ob das Gerät mit deutschem Tastaturlayout kommt.

Ärger mit dem Rückversand

Die größten Schwierigkeiten bei Import-Geräten können dann eintreten, wenn es um die Themen Garantie, Gewährleistung oder Rückversand geht. "Viele Länder haben nicht das Fernabsatzrecht in der Großzügigkeit wie Deutschland es bietet, insbesondere außerhalb der EU", sagt Tobias Weidemann vom Digitalmagazin "t3n". Deshalb: Vorab informieren, wie hoch Rückversand-Gebühren ausfallen und ob sie erstattet werden.

Hat man beispielsweise ein Gerät wie einen Rasenmäher-Roboter über eine chinesische Plattform gekauft und bekommt Probleme mit dem Akku, wird dieser beim Rückversand eventuell als Gefahrgut eingestuft. "Dann müssen Sie ihn dem Hersteller in einem Gefahrgutbehälter zurückschicken", erklärt Ralf Diekmann vom Tüv Rheinland. Dieser Transport könne über den Kosten des Geräts liegen. Und es heißt wieder warten, warten, warten.

© dpa-infocom, dpa:201229-99-843541/3

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